Benutzungsordnung für den Märchenwald.
Liebe Gäste und Besucher des Märchenwald Burgschwalbach,
der Besuch im Märchenwald und die Benutzung der Spielgeräte ist kostenlos.
Ein paar Dinge jedoch gibt es zu beachten:
- Die Spielgeräte sind für Kinder bis 12 Jahren zugelassen.
- Offenes Feuer, Grillen und Rauchen sind im gesamten Wald generell verboten.
- Die WC-Benutzung ist kostenlos. Papier ist vorhanden. Sauberkeit ist Ehrensache.
- Bitte achten Sie darauf, keinen Abfall auf dem Gelände zu hinterlassen.
- Bitte auch nicht den Müll anschließend auf dem Parkplatz „wegwerfen“. Er gehört in die häusliche Mülltonne.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Dies ist ein Kinderspielplatz und Hinterlassenschaften wie Urin und Kot sind zu vermeiden bzw. zu entsorgen.
- Achten Sie darauf, dass der Wasserhahn an Hütte 1 geschlossen ist.
- In einem Waldgelände ist es nicht ausgeschlossen, dass Äste von den Bäumen fallen. Daher auf evtl. erhöhte Unfallgefahren achten.
- Das Betreten des Geländes und die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere bei Sturm, Gewitter oder schlechter Witterung.
- Das Befahren mit KFZ – Fahrzeugen jeglicher Art ist nicht erlaubt. Be- und Entladen kann auf Antrag gestattet werden.
- Eltern haften für ihre Kinder.
Haftung und Verkehrssicherungspflicht
- Wer den Spielplatz oder dessen Einrichtungen fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
- Der Betreiber haftet für Personen- und Sachschäden durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden, hauptsächlich nicht für Verletzungen, die durch nicht zweckmäßige Benutzung der Spielgeräte bzw. durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Nutzer entstehen.
- Es besteht keine Räum- und Streupflicht.
- Diese Spielplatzordnung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.