Eine Hütte reservieren.

Für Deine private Feier oder Kindergeburtstage stehen auf dem Gelände des Spielplatzes drei Hütten und ein Sonnensegel von ganzjährig kostenlos zur Verfügung. Bitte nutze die Online-Reservierung, damit es nicht zu Überschneidungen kommt. Telefonische oder Reservierungen per E-Mail sind nicht möglich.

Schneewittchen ist unsere mittlere Hütte und hat Platz für bis zu 20 Personen.

Hänsel und Gretel ist unsere größte Hütte mit Platz für bis zu 40 Personen.

Die Hütte “Max und Moritz” ist die kleinste Hütte und hat mit Platz für bis zu 15 Personen.

Das Sonnensegel “Traumland” bietet Platz für bis zu 60 Personen.

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Belegungskalender

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Benutzungsordnung für den Märchenwald

Liebe Gäste und Besucher des Märchenwald Burgschwalbach,
der Besuch im Märchenwald und die Benutzung der Spielgeräte ist kostenlos.

Ein paar Dinge jedoch gibt es zu beachten:

  • Die Spielgeräte sind für Kinder bis 12 Jahren zugelassen.
  • Offenes Feuer, Grillen und Rauchen sind im gesamten Wald generell verboten.
  • Die WC-Benutzung ist kostenlos. Papier ist vorhanden. Sauberkeit ist Ehrensache.
  • Bitte achten Sie darauf, keinen Abfall auf dem Gelände zu hinterlassen.
  • Bitte auch nicht den Müll anschließend auf dem Parkplatz „wegwerfen“. Er gehört in die häusliche Mülltonne.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Dies ist ein Kinderspielplatz und Hinterlassenschaften wie Urin und Kot sind zu vermeiden bzw. zu entsorgen.
  • Achten Sie darauf, dass der Wasserhahn an Hütte 1 geschlossen ist.
  • Strom gibt es auf Anfrage ausschließlich an Hütte 1. schriftfuehrer@heimatverein-burgschwalbach.de
  • In einem Waldgelände ist es nicht ausgeschlossen, dass Äste von den Bäumen fallen. Daher auf evtl. erhöhte Unfallgefahren achten.
  • Das Betreten des Geländes und die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere bei Sturm, Gewitter oder schlechter Witterung.
  • Das Befahren mit KFZ – Fahrzeugen jeglicher Art ist nicht erlaubt. Be- und Entladen kann auf Antrag gestattet werden.
  • Eltern haften für ihre Kinder.

Haftung und Verkehrssicherungspflicht

  1. Wer den Spielplatz oder dessen Einrichtungen fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
  2. Der Betreiber haftet für Personen- und Sachschäden durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für Verletzungen, die durch nicht zweckgemäße Benutzung der Spielgeräte bzw. durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Nutzer entstehen.
  3. Es besteht keine Räum- und Streupflicht.
  4. Diese Spielplatzordnung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung  in Kraft.

Ich akzeptiere die Benutzungsordnung.

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